Scheidung

Scheidungsanwälte Schwarz-Schilling & Collegen

Trennung und Scheidung sind emotionale und wirtschaftliche Ausnahmesituationen, in denen eine fundierte und spezialisierte juristische Unterstützung unabdingbar ist.
Bei Scheitern der Ehe finden wichtige Weichenstellungen statt, die existzenzielle wirtschaftliche Auswirkungen haben können. Nur mit professioneller Beratung durch einen Rechtsanwalt, der zugleich Fachanwalt für Familienrecht ist, können unnötige Fehler vermieden werden.

Scheidung und Trennungsjahr

Die Scheidung kann im Regelfall erst mit Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht beantragt werden. Für das Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Sie benötigen daher einen erfahrenen Scheidungsanwalt. Ausnahmsweise kann schon vor Ablauf des Trennungsjahres eine sog. Härtefallscheidung beantragt werden, wenn nämlich die Fortsetzung der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres eine unzumutbare Härte darstellen würde. Zu den Voraussetzungen im Einzelnen beraten wir Sie gerne.

Versorgungsausgleich

Gemeinsam mit der Scheidung wird in der Regel der sog. Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei handelt es sich um den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Nur bei kurzer Ehe (unter 3 Jahren) kann ohne ander­weitige Kompensation auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden.

Spezialisierte Fachanwälte für Familienrecht

Wir sind auf Scheidungen spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Familienrecht mit Büros in Siegen, Kreuztal, Freudenberg und Hilchenbach und helfen Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Trennung und Scheidung. Wenn Sie eine einfache und schnelle Scheidung anstreben, vertreten wir Sie gerne und betreiben das Scheidungsverfahren so schnell und effizient wie möglich.

Scheidung von Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern

Als Rechtsanwalt für Scheidung und Familienrecht haben wir einen großen Erfahrungsschatz bei der Durchführung von Scheidungsverfahren und begleiten Sie kompetent und zuverlässig bei allen erforderlichen Schritten.
Unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung ist insbesondere bei der Unternehmerscheidung von großer Bedeutung. Bei der Scheidung von Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern sind bei der Scheidung, vor allem aber bei der Regelung von Unterhalt und Zugewinn Spezialkenntnisse erforderlich, um eine korrekte Berechnung von Unterhaltsanspruch oder Zugewinnausgleichsanspruch vornehmen und eine optimale Interessenvertretung gewährleisten zu können. Wir haben uns auf diese Spezialmaterie durch langjährige Erfahrung und konsequente Fortbildung spezialisiert.

Die Immobilie bei Trennung/Scheidung

Spezialist Familienrecht Siegen

Das eigene Haus ist oftmals der wichtigste Ver­mög­ens­gegen­stand, der in der Ehe erworben wird. Mit der Immo­bilie sind meist nicht nur erhebliche Ver­pflicht­ungen – ins­besondere Schulden – sondern auch Emotionen verbunden.

Mit der Trennung gehen häufig erhebliche Unter­halts­ver­pf­licht­un­gen einher, die es schwierig gestalten, den Dar­lehens­ver­pflicht­ungen für die Immo­bilien­fin­anz­ierung nach­zu­kommen.
Es stellen sich die Fragen, wer das Haus über­nim­mt, wer die Schul­den trägt, wie der Haus­rat geteilt wird und vieles mehr. Kann die An­nu­ität des Immo­bilien­kredits nicht mehr bedient werden, droht die Zwangs­ver­steig­er­ung des Hauses durch die Bank. Werden sich die Ehe­leute nicht darüber einig, wer von beiden das Haus übe­rnimmt oder ob ein freihändiger Verkauf stattfinden soll, kann die Teil­ungs­ver­steig­erung beantragt werden.

Oftmals bleiben nach der Versteigerung noch Schulden übrig, für die die Ehe­leute dann weiterhin haften. Wir verfügen als Fachanwälte für Familienrecht über einen großen Erfahr­ungs­schatz im Umgang mit diesen Pro­blem­stell­ungen und unterstützen unsere Mandanten bei der Aus­ein­an­der­setz­ung des Immo­bilien­ve­rmögens.

Ehevertrag/Scheidungs­folgenvereinbarung

Experte für Familienrecht in Siegen

Schon vor der Eheschließung können die zukünftigen Eheleute durch einen Ehe­ver­trag Regelungen zum Güterstand (Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft oder Güter­ge­mein­sch­aft), zu Unterhaltsverpflichtungen, zur Ver­mög­ens­aus­ein­ander­setz­ung und – in Grenzen – zum Versorgungsausgleich treffen, um Streitigkeiten im Falle einer Trennung und Scheidung zu vermeiden.

Mit einer Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung können die Eheleute, die sich bereits getrennt haben, schon vor der Scheidung zu den o.g. Punkten Regelungen vereinbaren, um eine re­chts­sich­ere Grundlage für die Trennung auch im Hinblick auf das Vermögen, den Im­mo­bi­lien­besitz, die Unter­nehmensbeteiligung eines/ beider Ehegatten und die Un­ter­halts­ver­pf­licht­ungen zu schaffen und gerichtliche Streit­ig­keit­en zu vermeiden. Diese vertraglichen Re­gel­un­gen müssen notariell beurkundet werden. Frau Rechtsanwältin Schwarz-Schilling, Rechtsanwalt Gatermann und Rechtsanwalt Klingebiel sind zugleich Notare.

Insbesondere bei Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern sollte schon während intakter Ehe eine ehevertragliche Regelung zwischen den Eheleuten getroffen werden, mit der alle Punkte, die im Falle der Trennung und Scheidung streitig werden könnten, bereits geregelt sind. Dies sind insbesondere die Punkte Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich/Gütertrennung sowie der Versorgungsausgleich.

Ist die Trennung bereits erfolgt, ohne dass eine Regelung der o.g. Punkte durch Ehevertrag erfolgt ist, ist insbesondere bei größeren Vermögen, bei Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern der zügige und verlässliche Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung angezeigt, um einen oft langjährigen und äußerst kostspieligen Streit vor Gericht zu vermeiden.

Wir beraten Sie gerne bei der Gestaltung des Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung und vertreten Ihre Interessen bei der Aushandlung der Vertragsmodalitäten. Aufgrund unserer Spezialisierung bei Unternehmerscheidungen können wir Ihre Interessen optimal vertreten.

Unterhalt

Experten im Unterhaltsrecht in Siegen

Häufiger Streitpunkt bei der Trennung ist die Frage, in welcher Höhe Kind­es­unter­halt, Trenn­ungs­unter­halt oder nachehelicher Unterhalt an den Ehegatten zu zahlen ist. Die Höhe des Kin­des­unter­haltes richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Unterhaltsberechnungen sind häufig – ins­beson­dere bei Selb­ständ­igen und Unter­neh­mern – komplex und machen vertiefte Kennt­nisse des Rechtsanwaltes in dieser Materie unverzichtbar. 

Während bei Angestellten das Einkommen der letzten 12 Monate bei der Unterhaltsberechnung zugrunde gelegt wird, werden bei Unternehmern die drei letzten Jahresabschlüsse zur Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens herangezogen. Nicht alle steuerrechtlich relevanten Abzugspositionen sind auch bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens abzugsfähig.

Wir haben uns als Fachanwälte für Fam­ilien­recht auf diese Thematik durch intensive Fort- und Weiterbildung spezialisiert. In Kooperation mit unserem Netzwerkpartner Dipl-jur. Raimond Janssen - Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht - können wir komplexe Fälle, die steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Spezialkenntnisse erfordern, im interdisziplinären Team bearbeiten und unsere Mandanten optimal beraten.

Zugewinn

Notar, eheliches Güterrecht, Ehevertrag

Ist kein Ehe­ver­trag ab­ge­schloss­en, gilt der ge­setz­liche Güter­stand, die sog. Zu­ge­winngemeinschaft. Hier­bei wird das sog. Anfangsvermögen zum Zeit­punkt der Ehe­schließ­ung mit dem sog. End­ver­mögen zum Zeit­punkt der Zustellung des Scheid­ungs­antrages bei beiden Eheleuten verglichen und ein danach be­rechneter Zu­gewinn durch Zahl­ung aus­geglichen. Die konkrete Be­rechnung gestaltet sich oftmals komplex, insbesondere, wenn die Be­wertung von Immobilien, Praxen oder Unternehmen eine Rolle spielt.

Als Fach­an­wälte für Fam­ilien­recht haben wir uns auf die Lösung dieser Fälle spezialisiert. Durch einen Ehe­ver­trag, der vom Notar beurkundet sein muss, kann statt­dessen auch Güter­trenn­ung, Güter­ge­meins­chaft oder die sog. modifizierte Zu­ge­winn­ge­mein­schaft vereinbart werden. Letztere wird vor allem bei Unter­nehm­ern und Selb­ständ­igen vereinbart, um Firmen­ver­mögen vom Zugewinnausgleich auszuschließen. Damit soll vermieden werden, dass durch eine Scheidung und dann entstehende Zu­gewinn­aus­gleichs­an­sprüche das Unter­nehm­en gefährdet wird.

Sorgerecht

Sorgerecht, Jugendamt, Sorgeerklärung, Spezialist für Familienrecht

Die elterliche Sorge steht bei ehelichen Kindern beiden Elternteilen zu. Bei nichtehelichen Kindern bedarf es hierfür einer Sorge­erklärung gegenüber dem Jugendamt. Außer­dem kann beim Familien­ge­richt die gemeinsame elterliche Sorge beantragt werden, wenn die Kindesmutter eine Sorgeerklärung nicht abgeben will.

Maßstab dafür, wer die elterliche Sorge innehaben soll, ist immer das Kindeswohl. Ist dieses durch das Verhalten eines Elternteils gefährdet, kann ihm die elterliche Sorge entzogen werden. Die elterliche Sorge setzt sich aus mehreren Teil­bereichen zusammen, nämlich: Aufent­halts­be­stimm­ungs­recht, Ver­mögens­sorge, Gesund­heits­sorge, schulische und religiöse Ent­scheidungen, Behörden­angelegen­heiten. Durch die Scheidung ändert sich an der gemeinsamen elterlichen Sorge nichts - es sei denn, es ist aus Gründen des Kin­des­wohls geboten, das Sorge­recht oder Teil­be­rei­che da­von ein­em Eltern­teil all­eine zu über­tragen.

Umgangsrecht

Umgangsrecht regeln, Familienrecht Siegen

Unabhängig von der elterlichen Sorge ist im Falle der Trennung und Scheidung die Regelung des Umgangsrechts. Dieses steht grundsätzlich auch dem Partner zu, der nicht das Sorgerecht innehat. Auch bei der Ausübung und Ausgestaltung des Umgangsrechts ist das Kindeswohl der Maßstab. In problematischen Fällen kann dies dazu führen, dass das Umgangsrecht nur begleitet, also im Beisein eines Mitarbeiters des Jugendamtes oder der Erziehungsberatungsstelle ausgeübt werden kann.

Insbesondere Streitigkeiten im Bereich Sorge- und Umgangsrecht sind häufig emotional stark aufgeladen und verlangen vom Rechtsanwalt einen feinfühligen und sachgerechten Umgang mit den Gegebenheiten des Falls und den Beteiligten. Letztendlich geht es in erster Linie um die Belange und das Wohl des Kindes. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass Kinder für Streitigkeiten zwischen den Eltern instrumentalisiert werden.

Und die Kosten?

PKH, VKH bei Scheidung, Familiengericht

Kostentransparenz ist uns sehr wichtig. Wir informieren sie jederzeit darüber, mit welchen Kosten die Scheidung sowie unsere außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit verbunden sind. Außerdem prüfen wir für Sie, ob die Möglichkeit besteht, Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Unsere Kernkompetenzen im Überblick

Warum sie sich auf uns verlassen können:

Erfahrung: Einblicke in unsere Gründungsgeschichte

Seit 1985 ist Gabriela Schwarz-Schilling in Kreuztal als Rechtsanwältin tätig und kann auf 30 Jahre Berufserfahrung zurückblicken. 1995 wurde sie zur Notarin ernannt. 2006 gründete sie mit Herrn Rechtsanwalt Jan Gatermann die Sozietät Schwarz-Schilling Gatermann. Personelle Verstärkung und eine Erweiterung des Beratungsspektrums um das Betreuungs- und Vorsorgerecht erfuhr die Kanzlei 2008 durch den Zusammenschluss mit der Kanzlei Anja Weller in Hilchenbach: Es entstand die Sozietät Schwarz-Schilling & Collegen.

Die Kanzlei wuchs stetig und konnte ihre Kompetenzen weiter ausbauen: Rechtsanwalt Oliver Klingebiel, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht konnte für eine Zusammenarbeit gewonnen werden, ebenso Rechtsanwalt Gerhard Hoof aus Freudenberg, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Die weiteren Kanzleistandorte in Siegen und Freudenberg erleichtern die Beratung unserer Mandanten "vor Ort".

Kompetenz und Vertrauen

Eine vertrauensvolle, diskrete und enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten bildet das Fundament unserer Kanzlei. Wir vertreten Ihre Interessen kompetent, zuverlässig und effektiv. Unsere qualifizierten und in verschiedenen Bereichen spezialisierten Anwälte können für jeden Mandanten und jedes Problem eine geeignete Lösung entwickeln.
Wir verfügen in unserer Kanzlei über gebündeltes Know-how und stellen Ihnen – soweit erforderlich - ein passendes Team für Ihr Anliegen zusammen. Vernetzte und ineinandergreifende Arbeitsschritte führen zu einem schnellen und bestmöglichen Ergebnis.

Anwälte

Notarin a.D., Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

in Kreuztal

Telefon
02732 55989-0

Notar, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Erb-, Familien- und Arbeitsrecht

in Freudenberg
Telefon
02734 20035

 

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

in Hilchenbach

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Bürozeiten

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09.00 Uhr – 12.00Uhr
14.00 Uhr – 17.00 Uhr

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